Patientenfürsprecher

Das besondere (Ehren-) Amt: Patientenfürsprecher.

Auch im bestgeführten Krankenhaus können sich Patienten verloren fühlen. Vor allem, wenn sie glauben, nicht gehört zu werden oder eine Beschwerde vorbringen möchten. Solche und andere Anliegen sollen sich nicht verfestigen, sondern möglichst rasch ein offenes Ohr finden.

Als neutrale Anlaufstelle gibt es bereits seit 1974 die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher. Sie hören zu, vermitteln Gespräche oder die richtigen Ansprechpartner, bieten allgemein Unterstützung an.
Die Patientenfürsprecher sind unabhängig und nicht weisungsgebunden, und erfüllen so eine besondere Vertrauensfunktion.
In leicht zugänglichen, regelmäßigen Sprechstunden innerhalb des Krankenhauses sind sie gut erreichbar.

Kontakt

Ansprechpartnerin für Patienten und Angehörige im AWO Ida-Wolff-Krankenhaus:
Monika Haspel
Station 2
Sprechzeit: Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Telefon 030 / 60 00 18 28

Grundlage für die Arbeit und die Aufgaben der Patientenfürsprecher bildet das Berliner Landeskrankenhausgesetz:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für jedes Krankenhaus oder für mehrere Krankenhäuser eines Bezirks einen Patientenfürsprecher für die Dauer von fünf Jahren. Das Gesetz führt dazu aus: „Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen. Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln, denn sie unterliegen der Schweigepflicht.“

Bewerben können sich für das Amt alle Personen, die bei einer Bezirksverordneten-versammlung wahlberechtigt sind. Ausgeschlossen sind nur Dienstkräfte von Krankenhäusern.